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Wirrwar in Berlin

14. September 2009
Berlin. Eigentlich ein echter Vorreiter in Sachen Ladenschluss in Deutschland. Das Berliner Ladenschlußgesetz ist besonders im Bezug auf die verkaufsoffenen Sonntage eines der liberalsten in ganz Deutschland. Berliner Geschäfte dürfen an den Adventssonntagen von 13 bis 20 Uhr öffnen, dazu an 4 weiteren von der Stadt bestimmten Sonntagen. Zusätzlich dazu dürfen die Händler 2 weitere verkaufsoffene Sonntage bei besondren Anlässen wählen.Diese besonderen Anlässe können jedoch sehr trivial sein, fast jeder Anlass kann begründet und ausgelegt werden. Doch nun geht es um den Hauptbahnhof. Nun gibt sich Berlin nicht mehr allzu liberal und weltoffen. Was in der Innenstadt verboten ist kann im Hauptbahnhof nicht erlaubt sein, so lautet die Devise. Wenn die Geschäfte in der Innenstadt an einem Sonntag verschlossen bleiben müssen, so sollen auch die Geschäfte im Bahnhof geschlossen werden. Zumindest die, die nicht ausschliesslich Reisebedarf an Reisende verkaufen.

Einerseits ist es sicher richtig die Betreiber von Geschäften in der Stadt und die von Geschäften im Bahnhof gleich zu behandeln. Andererseits ist der Haupbahnhof jedoch keine normale Einkaufsstraße. Wieso also keine Sonderregelung schaffen bzw. die Öffnung so wie bisher tolerieren ? So wie es derzeit aussieht bleiben viele Geschäfte im Bahnhof künftig an Sonntagen geschlossen. Wir berichten, wenn sich hier eine Änderung ergibt.
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