von H. P. Christmann am 06.07.2023 um 17:24 Uhr | Bewertung melden
Ich habe ein Balkonkraftwerk bei der Fa. HA Vogt GmbH (Aton Solarparts) im November 2022 bestellt und am 21.11.22 bezahlt. Es sollte im Januar 2023 geliefert werden. Nach telefonischer Rückfrage Mitte Januar wurde ich auf Februar vertröstet (Sie bauen zurzeit ein Außen Lager auf). Etwa Mitte Februar wurden dann die Montagegestelle geliefert. Nach etlichen Telefongesprächen mit Herrn und Frau Vogt wurde ich immer wieder vertröstet.
Am 26.04.23 hat Frau Vogt mir dann die Rechnung zugesandt und mir versprochen, dass die Ware spätestens 5 Tage später bei mir wäre. Es folgten etliche Telefongespräche und nichts ist passiert.
Am 21.05.23 habe ich der Fa. Vogt (Aton Solarparts) eine Lieferfrist bis 06.06.23 per Einschreiben mit Rückschein gesetzt. Keine Reaktion. Am 06.06.23 habe ich dann der FA. Vogt (Aton Solarparts) per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt, dass ich mein Geld bis zum 16.06.23 zurücküberwiesen haben möchte. Keine Reaktion. Auf ein Schreiben vom Schiedsmann mit der Frist um Rückzahlung zum 23.06.23 ebenfalls keine Reaktion. Auch die Frist auf ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt zum 04.07.23 wurde ebenfalls nicht reagiert. Ich habe alles versucht. Jetzt geht es nur noch gerichtlich. Die Internetseite der Fa. Vogt (Aton Solarparts) ist weiterhin weiter aktiv und wird stetig aktualisiert. So wie es aussieht kann man auch weiterhin PV Anlagen gegen Vorkasse erwerben. Ich rate zur Vorsicht bei dieser Firma irgendetwas gegen Vorkasse zu erwerben. So etwas habe ich bisher noch nicht erlebt.