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Regeln für Neueinträge und Änderungen

mit dem ÖffnungszeitenBuch kannst Du bares Geld verdienen. Hier haben wir einige wichtige Regeln für Neueinträge zusammengestellt.

Wichtig: Bitte beachte unsere Nutzungsbedingungen. Es dürfen nur solche Daten eingetragen werden, für die Du auch das Recht zur Veröffentlichung und Übertragung der Rechte an uns besitzt. Das sind z.B. die Webseiten der jeweiligen Firma. Es ist nicht gestattet Daten von einem anderen Verzeichnis ohne dessen Zustimmung zu entnehmen.

1. Keine Duplikate
Es dürfen keine Einträge vorgenommen werden, die bereits im Verzeichnis vorhanden sind. Es empfiehlt sich dazu den Duplikats-Check im Eingabeformular und/oder die Suche zu nutzen. Bitte beachte unterschiedliche Schreibweisen, da z.B. "Mc-Donalds" und "Mc Donalds" nicht als Duplikat erkannt werden können.

2. Ein Eintrag pro Geschäft
Auch wenn ein Geschäft unterschiedliche Dienstleistungen oder Marken verschiedener Hersteller anbietet darf es nur einmal eingetragen werden. Wenn also z.B. ein Schreibwarengeschäft auch Briefmarken verkauft und eine Lottoannahme bietet ist es nicht möglich das Geschäft zusätzlich als "Deutsche Post Partner" und "Lotto-Annahme" einzutragen. Selbstverständlich ist es sinnvoll diese Dienstleistungen im Bemerkungsfeld und in den Suchbegriffen aufzuführen.

Gleiches gilt auch für Gemeinschaftspraxen von Ärzten. Die einzige Ausnahme zu dieser Regelung gilt bei unterschiedlichen Öffnungszeiten für unterschiedliche Dienstleistungen. Wenn also z.B. eine Tankstelle zwar von 0-24 Uhr geöffnet hat, jedoch eine Paketannahme von 8-16 Uhr anbietet, so sind 2 Einträge zulässig.

Neu: Insgesamt dürfen für die Ausnahme (unterschiedliche Zeiten für unterschiedliche Dienstleistungen) maximal 5 Einträge pro Unternehmen bzw. Einrichtung erstellt werden.

3. Fehler melden statt Neueintrag
Solltest Du einen Fehler in einem Eintrag entdecken, dann nutze bitte die Funktion "Fehler melden". Wir korrigieren den Fehler dann umgehend. Bitte sende keinen Ersatz-Eintrag zum falschen Eintrag. Denn das sorgt für große Verwirrung beim Suchenden.

4. Wenn Zeiten dann nur Öffnungszeiten oder Bürozeiten
Es dürfen auch Unternehmen eingetragen werden, die nicht über Öffnungszeiten verfügen (neu). Wenn ein Unternehmen jedoch über Öffnungszeiten verfügt, dann müssen diese auch eingetragen werden. Gleiches gilt für Bürozeiten. Einträge zur telefonischen Erreichbarkeit, zur Erreichbarkeit via Internet, Mail oder Fax sind nicht gestattet. Bei 24-Stunden-Öffnungszeiten darf als Quelle ausschließlich die Website des Unternehmens herangezogen werden.

5. Eingeschränkter Zugang
Manche Einrichtungen haben zwar feste (und nach 4. auch "echte") Öffnungszeiten, sind aber nur für einen eingeschränkten Nutzer- oder Kundenkreis verfügbar. Beispiele sind Geschäfte oder Dienstleister in denen der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet ist oder Geschäfte oder Dienstleister die eine Mitgliedschaft voraussetzen (z.B. Club, Verein, Großhandel). Solche Einträge sind ausdrücklich gestattet. Der Hinweis auf den eingeschränkten Zutritt darf jedoch im Bemerkungsfeld nicht fehlen wenn er nicht bereits aus der Firmierung hervorgeht.

6. Lokalisation
Es dürfen nur Geschäfte, Dienstleister und Behörden eingetragen werden, die auch eine feste Lokation besitzen. Eine vollständige Adresse ist also Pflicht. Firmen, die nur einen Onlineshop oder eine Website (aber keine Lokalität) betreiben, dürfen nicht eingetragen werden.

7. Geschäfte, Behörden und Dienstleister
Alle nicht explizit in 8. genannten Geschäfte, Behörden und Dienstleister dürfen eingetragen werden, sofern sie die übrigen Bedingungen erfüllen.

8. Einträge, die nicht erlaubt sind
Wichtig: Es kann sein, das Du im Öffnungszeitenbuch trotzdem auf solche Einträge triffst. Diese stammen aus der Anfangszeit des Verzeichnisses, als die entsprechenden Bereiche noch erlaubt waren. Da sie bereits vergütet wurden werden sie nicht entfernt.

  • Reine Online-Portale
  • Briefkästen
  • Zigarettenautomaten
  • Photo-Fix Geräte
  • Automaten, ausgenommen Geldautomaten**
  • Private Gästezimmer
  • Bordelle und Prostituierte
  • Saisonmärkte wie Weihnachtsmärkte, Ostermärkte usw.
  • Spielplätze, sonstige Plätze (Ausnahme Abenteuerspielplätze)
  • Private Kontaktdaten, z.B. bei Vereinen
  • Volksfeste/Kirmes usw.
  • Toilettenanlagen


  • **Geldautomaten bitte in der Form "Bankname (Geldautomat)" eingeben. Es dürfen nur Automaten von Banken erfasst werden, die tatsächlich auch Geldautomaten unterhalten. Direktbanken und Privatbanken nutzen oft Geldautomaten anderer Institute. Hier darf kein Eintrag für die Direkt- oder Privatbank erfolgen.

    9. Nachfragen
    Bist Du bei einem Eintrag nicht sicher - Nachfragen hilft! Wir sagen dir für jeden Einzelfall schnell und verbindlich was eingetragen werden kann und was nicht.

    10. Korrekte Öffnungszeiten
    Die wichtigste Regel: Egal welche Art von Geschäft, Behörde oder Dienstleister Du einträgst - die Öffnungszeiten müssen natürlich stimmen und überprüfbar sein. Annahmen über die Öffnungszeiten haben im Verzeichnis nichts zu suchen. Wenn Du Dir unsicher bist - frage im Geschäft nach, man wird Dir sicher schnell und gerne die korrekten Zeiten mitteilen. Variable Öffnungszeiten wie z.B. Open End müssen im Bemerkungsfeld beschrieben werden.

    11. Saisonale Öffnungszeiten
    Wenn ein Geschäft über saisonale Öffnungszeiten verfügt müßen diese im entsprechenden Feld innerhalb des Formulars für Neueinträge bzw. Änderungen oder Vervollständigungen eingetragen werden. Als saisonale Öffnungszeiten gelten Zeiträume. Einzelne Tage (z.B. Öffnungszeiten zu Weihnachten oder an Feiertagen) sollten im Bemerkungsfeld angegeben werden. Gleiches gilt auch für alle Zusatzangaben, z.B. für Hinweise zu Terminen, Betriebsferien, zu bestimmten Angeboten mit abweichenden Öffnungszeiten usw.

    12. Abteilungen einer Firma
    Wenn eine Firma über unterschiedliche Abteilungen verfügt, die jeweils unterschiedliche Öffnungszeiten haben, so können dafür mehrere Einträge erfasst werden. (siehe dazu auch Punkt 2 der Regeln). Ganz wichtig ist aber, das die Bezeichnung der jeweiligen Abteilung direkt im Titel des Eintrages steht (=Firmenbezeichnung), da in der Suchergebnis-Liste immer nur dieser Titel angezeigt wird. Würde die Bezeichnung der Abteilung dort fehlen, so irritiert das die Nutzer.

    13. Aktualisierungen
    Bitte prüfe immer, ob alle vorhandenen Daten korrekt sind, wenn Du einen Eintrag aktualisierst. Also wenn Du z.B. die Rufnummer hinzufügst prüfe bitte auch, ob die Öffnungszeiten noch stimmen. Nur so ist gewährleistet, dass die den Nutzern angezeigte "letzte Aktualisierung" auch einer echten Aktualisierung entspricht und die Daten zu diesem Zeitpunkt aktuell waren.

    Wichtig: Bitte beachte unsere Nutzungsbedingungen. Es dürfen nur solche Daten eingetragen werden, für die Du auch das Recht zur Veröffentlichung und Übertragung der Rechte an uns besitzt.Das sind z.B. die Webseiten der jeweiligen Firma.

    Zur Qualität der Einträge

    a) Der Firmenname muss im Titel enthalten sein. Der Titel "Lebensmittelgeschäft" ist also nicht gestattet, wohl aber "Aldi Süd (Lebensmittel)". Zur genaueren Beschreibung des Geschäfts eignet sich am besten das Bemerkungsfeld.

    b) Telefonnummer, Faxnummer, e-Mail, Web und Suchbegriffe: Wir empfehlen den Eintrag so vollständig wie nur irgend möglich zu gestalten. Nur so ist sichergestellt, das der Eintrag freigeschaltet werden kann und die maximal möglichen Punkte vergütet werden. Die Suchbegriffe müssen das Geschäft oder Unternehmen möglichst passend beschreiben.

    c) Keine Abkürzungen, Groß/Kleinschreibung beachten. Weder Firmenname noch Adresse oder Ortschaft dürfen abgekürzt werden. Beim Firmennamen gilt natürlich das Abkürzungen dann erlaubt sind, wenn das Geschäft oder der Dienstleister selbst den Namen ebenfalls kürzt. Groß- und Kleinschreibung muss beachtet werden.

    d) Webseiten (URLs): Bitte ausschließlich die Webseite des Unternehmens verwenden. Wenn keine Webseite vorhanden ist darf eine vom Unternehmen betriebene andere Seite (z.B. die Facebook Unternehmensseite) verwendet werden. Wichtig ist hierbei, dass das Unternehmen im Impressum der angegebenen Seite zu finden ist und die angegebenen Daten (Öffnungszeiten, Kontaktdaten usw.) auch auf der jeweiligen Seite zu finden sind. Drittseiten, bei denen das Unternehmen die Angaben nicht selbst aktualisiert sind nicht zulässig.

    e) Firmierung und Suchbegriffe: Wenn aus der Firmierung nicht hervorgeht um welche Art von Unternehmen es sich handelt verwende bitte ein oder mehrere aussagekräftige Suchbegriffe. Also z.B. bei "Markus Müller" in den Suchbegriffen "Allgemeinarzt, Arzt, Internist".

    f) Standortbezogene Daten: Bitte verwende bei der Rufnummer, der Faxnummer und der Webseite immer standortbezogene Daten anstellen von zentralen Daten eines Unternehmens. Wenn es also Informationen zu den Kontaktdaten einer Filiale gibt, dann verwende bitte diese anstelle einer z.B. zentralen Hotline oder Mailadresse. Bei Internetseiten sind beide Varianten erlaubt: Nur die zentrale Domain oder ein Deeplink zu den Daten einer Filiale. Offensichtlich nicht für den Kundenkontakt bestimmte E-Mail-Adressen wie impressum@aldi.de dürfen nicht eingetragen werden.

    Regeln für verkaufsoffene Sonntage

    1. Nur feststehende Termine
    Es dürfen nur solche Termine eingetragen werden, für die ein Datum geplant ist. Allgemeine gesetzliche Regelungen wie z.B. "Die Gemeinden abc dürfen im Zeitraum von xyz öffnen" oder “viele Geschäfte sind jeden Sonntag geöffnet“ sind als Quelle nicht zulässig.

    2. Stichwort "Verkaufsoffener Sonntag"
    Das Stichwort "Verkaufsoffener Sonntag" muß innerhalb der verwendeten Quelle zu finden sein. Reguläre Sonntagsöffnungszeiten, zum Beispiel von Supermärkten, Freibädern, Strandbädern oder ähnlichem, sind nicht erlaubt.

    3. Duplikate
    Bitte prüfe auf mögliche Duplikate. Bereits gemeldete Termine können nicht akzeptiert werden. Pro Stadt und Datum darf es nur einen Eintrag geben!

    4. Ortszusätze
    Findet ein verkaufsoffener Sonntag nicht in der ganzen Gemeinde statt (sondern z.B. nur in einem Geschäft oder Stadtteil) so ist ein Ortszusatz anzugeben. Diese Information ist für die Besucher eines verkaufsoffenen Sonntages sehr wichtig.

    5. Quellen
    Als Quelle kann z.B. die Internetseite einer Gemeinde oder die eines Geschäftes dienen. Verzeichnisse von verkaufsoffenen Sonntagen (Wettbewerber) sind als Quelle NICHT erlaubt.

    6. Uhrzeit und Anlaß
    Die optionalen Felder Uhrzeit und Anlaß müssen befüllt werden, wenn die entsprechenden Informationen auf der Quellseite enthalten sind.

    7. Allgemeines
    Es dürfen ausschließlich Termine aus dem aktuellen und dem kommenden Jahr eingetragen werden. Es dürfen keine abgelaufenen/vergangenen Termine erfasst werden.


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